Freitag, 13. Mai 2011

Stellungnahme zum 'Cybermobbing-Urteil'

Klartext St.Gallen hat Kenntnis genommen von der Verurteilung der 19. Jährigen St.Gallerin, die den klagenden Anwohner des Kugls als "Seckel" und "Trurige Mensch" bezeichnete. Klartext nimmt weiter Kenntnis von der bedingten Busse über sieben Tagessätzen zu 30 Franken und den Gerichtskosten über 1250 Franken.

Bisweilen haben wir uns stets zurückgehalten, wenn es um den Anwohner A.K. als Person ging. Nicht aus Angst, mit Äusserungen juristisches Glatteis zu betreten, sondern da es aus unserer Perspektive um die Sache ging und wir unsere Energie in den Widerstand stecken wollten, ohne personenbezogene Politik zu betreiben. Die Meldung vom 9. Mai 2011 hat uns aber dazu bewogen, klar Stellung zu beziehen:

Wir möchten von Anfang an klarstellen, dass wir Beleidigungen, seien sie bösartiger Natur oder auch nur Lappalien wie im Fall der Angeklagten C.S., keineswegs unterstützen, da sie eine Art der Kommunikation fördern, die der Sache nicht dienlich ist und zu einen verhärteten Umgang miteinander führt.
Dass sich A.K. als Opfer von Cybermobbing darstellt und eine Art der Kommunikation betreibt, die man sich vom ihm zwar gewöhnt ist, die aber genauso destruktiv ist, dafür haben wir ebenso KEIN Verständnis. Der viel gebrauchte Begriff des "Cybermobbing" ist ausserdem falsch, da es sich im Fall der Angeklagten C.S. keineswegs um bewusstes Mobbing handelte. Mobbing wird als konstantes oder wiederholtes Bedrängen oder Erniedrigen definiert, davon kann in diesem Fall nicht die Rede sein! Weiter wird hier ein weiteres Problemfeld aufgedeckt, nämlich jenes des sozialen Mediums Facebook. Ohne jegliche Kompetenz über Facebook und die Gepflogenheiten der Jugend und deren Sprache hat sich A.K. über die Äusserungen zu seinem juristischen Vorgehen empört. Es soll hier nochmals klar erwähnt werden, dass die erwähnten Äusserungen der Angeklagten keinesfalls weder als Beschimpfungen noch als Cybermobbing gewertet werden dürfen. Und so kritisieren wir auch das Vorgehen seitens der Behörden. Zwei Monatslöhne einer Lernenden als Bestrafung, was Gerichtskosten letzten Endes beinhalten, sind fernab jeglicher Verhältnismässigkeit und Vernunft.

Es scheint als wolle A.K. die Täter/Opfer- Rolle vertauschen, indem er davon ablenkt wie viele Leute er mit der eventuellen Kugl-Schliessung zum Opfer machen würde und wie er seit Jahren die Täterrolle ausführt. Wir erinnern daran, dass dieser mittlerweile sehr emotionale Konflikt, unter fragwürdigen Gründen, von ihm als Einzelperson ausging.
Es zeichnet sich je länger je mehr ab, dass es A.K. nicht mehr um eine konstruktive Lösung geht. So hat er erneut Einsprache erhoben als das Kugl den Lärm mit einer Vorrichtung beim Eingang eindämmen wollte. Der erneute Gerichtskrieg, welcher von A.K. gegen die Kommentare auf Facebook geführt wurde, bestätigte erneut: für Gespräche, welche eine Lösung ermöglichen könnten, ist dieser Mann nicht bereit. Dies muss seitens der Behörden auch sanktioniert werden.
Klartext liegen Informationen vor, dass die Angeklagte sich sogar in einem Brief beim Kläger entschuldigte, darauf jedoch nicht einmal eine Antwort bekam. Und so wird ein Präzedenzfall geführt mit dem alleinigen Ziel Macht zu demonstrieren.

Wir von Klartext haben uns dazu entschieden uns an den solidarischen Aktionen zu beteiligen. Nicht, weil wir Beleidigungen unterstützen, sondern weil wir die Reaktion von A.K. unverhältnismässig und überzogen finden und ein weiteres Zeichen setzen wollen: Die Jugend steht zusammen in diesem ungleichen Rechtskrieg!