Dienstag, 19. Juni 2012

Die Antwort des Verwaltungsgerichtspräsidenten Ulrich Cavelti

Am 24. Mai haben wir Ulrich Cavelti, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, einen offenen Brief geschrieben und vor kurzem die Antwort dazu erhalten.

Leider argumentiert er darin sehr juristisch und gibt keine konkrete Antwort darauf, wieso beim Konflikt ums Kugl die Situation stets abstrakt (und negativ) beurteilt wird. Dass ein Club (also ein Gewerbe) abstrakt (d.h. ohne beispielsweise konkret die Lärmsituation zu untersuchen) in einer Wohn- und Gewerbezone nicht zonenkonform ist, ist doch eine sehr abenteuerliche Argumentation. Hinz kommt, dass die Partizipation der Betroffenen in diesem abstrakten Urteil keinen Platz hat.

Die dreiseitige Antwort könnt ihr hier nachlesen:




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